Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Heimliche Online-Durchsuchungen sind unzulässig
Laut Bundesgerichtshof haben die Strafverfolgungsbehörden, die heimliche Online-Durchsuchungen von PCs auch mit Hilfe eines so genannten "Bundestrojaners" durchführen wollen, für einen solchen Eingriff keine Ermächtigungsgrundlage...
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/84776
Das nenn ich doch mal eine weise Entscheidung.
Froschgesicht
05.02.2007, 14:56
Das scheint unseren Inneminister aber nicht zu jucken:
Schäuble will polizeiliches Hacken erlauben
Nach der BGH-Entscheidung zu Online-Durchsuchungen hat Innenminister Schäuble Konsequenzen angekündigt. Die Bedenken der Richter will er mit einer neuen gesetzlichen Regelung ausräumen...
Quelle: http://www.netzeitung.de/internet/viren/521271.html
Frei nach dem Motto: "Was nicht passt wird passend gemacht."
Armes Deutschland. Bald haben wir hier chinesische Verhältnisse.
Nicht nur was die Löhne angeht... ;)
Heinz Mülla
05.02.2007, 15:10
hab ich gerade hier (http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Nachrichten/Pressemitteilungen/2007/02/BGH__Urteil.html) gefunden:
Bundesminister Schäuble fordert rasche Schaffung einer Rechtsgrundlage für Online-Durchsuchungen
Auf den Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, wonach die Durchführung einer verdeckten Online-Durchsuchung nach der Strafprozessordnung unzulässig ist, hat Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble reagiert und die Schaffung einer entsprechenden rechtlichen Grundlage gefordert.
„Aus ermittlungstaktischen Gründen ist es unerlässlich, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit haben, eine Online-Durchsuchung nach entsprechender richterlicher Anordnung verdeckt durchführen können. Hierdurch können regelmäßig wichtige weitere Ermittlungsansätze gewonnen werden. Durch eine zeitnahe Anpassung der Strafprozessordnung muss eine Rechtsgrundlage für solche Ermittlungsmöglichkeiten geschaffen werden“, sagte Schäuble.
Als Ossi fühlt man sich da an alte Zeiten erinnert. :mad: :eek:
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